Zudem werden die Vorwürfe in den Schreiben vom 26. September 2003 (1. Satz: "Da ich natürlich weiss, dass sich Ihre Amtsstelle¿"; 2. Satz: "Wenn Ihnen schon¿nichts wert sind¿"), 21. Oktober 2003 ("Wenn ich auch weiss, dass sich Herr X damit brüstet, ihn kümmere weder¿") und 31. Oktober 2003 (1. Satz: "Ich muss ehrlich gestehen, dass es ein Skandal ist, wenn zwei Beamte einer Luzerner Amtsstelle sich¿ hinwegsetzen.") in einem Ton und auf eine Art und Weise erhoben, die sachlich bei weitem nicht mehr gerechtfertigt sind.