Schreiben vom 31. Oktober 2003 "Ich muss ehrlich gestehen, dass es ein Skandal ist, wenn zwei Beamte einer Luzerner Amtsstelle sich derart über Gesetz und Verfassung hinwegsetzen. Ich gehe davon aus, dass Sie beide offenkundig nicht über die notwendige Neutralität verfügen, um den Fall korrekt weiterzubearbeiten." Schreiben vom 12. November 2003 "Die Zürcher Behörden nehmen im Unterschied zum AFU des Kantons Luzern die Vorschriften des Rechtsstaates ernst.