Die Aufsichtsbehörde über die Anwältinnen und Anwälte des Kantons Luzern (AR) untersuchte auf Anzeige des Strassenverkehrsamts des Kantons Luzern (SVA) das Verhalten des Beschwerdeführers als Parteivertreter in einem SVG-Administrativverfahren des SVA. Ebenso untersuchte die AR auf Anzeige des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements des Kantons Luzern (BUWD) das Verhalten des Beschwerdeführers als Parteivertreter in einem Verfahren nach Art. 5 der Altlastenverordnung, das vom Amt für Umweltschutz des Kantons Luzern (AFU) geführt worden war.