Der Kläger muss als geschäftserfahren betrachtet werden, zumal im Bereich des Golfsports, nachdem er gemäss seinen eigenen Ausführungen bereits früher andernorts einen ähnlichen Vertrag abgeschlossen hat. Beim Abschluss des vorliegend streitigen Vertrages wäre der Kläger also in der Lage gewesen, die allfälligen Unterschiede zu seinen Lasten zu erkennen. 9.- Pacta sunt servanda: Eingegangene Verträge sind zu halten. Das gilt auch dann, wenn ein Vertrag sich im Rahmen seiner Abwicklung als für eine der beiden Parteien ungünstig entwickelt.