, N 229 zu Art. 895 ZGB) ergibt sich nämlich, dass ihm in Bezug auf die behauptete Kaufpreisrestanz ursprünglich gar kein Retentionsrecht zustand. Gemäss Zobl ist ein Retentionsrecht an Eigentum ausgeschlossen, somit auch ein Retentionsrecht des Verkäufers als Eigentümer der Kaufsache für die Kaufpreisrestanz. Nach diesem Autor geht die Fragestellung daher nicht dahin, ob ein untergegangenes Retentionsrecht wieder aufleben, sondern, ob ein Retentionsrecht nachträglich auf eine bereits verfallene, aber im Zeitpunkt der Fälligkeit nicht retentionsberechtigte Forderung ausgedehnt werden könne (a.a.O., N 229 zu Art.