| | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | Art. 895 ZGB; Art. 82 OR; § 226 ZPO. Ist das Eigentum an einem Fahrzeug auf den Käufer übergegangen und gelangt der Verkäufer wieder in dessen Besitz, steht ihm für die Kaufpreisrestanz weder ein Retentionsrecht noch ein Anspruch aus Art. 82 OR zu. Ein Retentionsrecht für Reparaturkosten setzt im Befehlsverfahren auf Herausgabe des Fahrzeuges voraus, dass ein Anspruch auf Erstattung dieser Kosten glaubhaft gemacht wird. ====================================================================== Der Beklagte hatte dem Kläger ein Veteranenfahrzeug Rolls-Royce zum Preis von Fr. 150'000.-- verkauft.