Sie verzichteten somit aus rein praktischen Gründen (weil unter "Teilzeitbeschäftigte" Erwerbstätige mit ganz unterschiedlichen [nur 20 % oder auch 80 %] Pensen fallen) auf eine Darstellung der Teilzeitbeschäftigten und nicht, weil sie die Abgrenzung zwischen Erwerbs- und Nichterwerbstätigen für unmöglich hielten. Es gibt denn auch keine überzeugende Gründe, bei Teilzeiterwerbstätigen nur auf die Tabelle für Erwerbstätige abzustellen, geht diese doch von einem Beschäftigungsgrad von 100 Prozent aus (Pribnow/Widmer/Sousa-Poza/Geiser, a.a.O., S. 30).