Urteil des Bundesgerichts 4C.222/2004 vom 14.9.2004 E. 5.1). 4.1. Die Vorinstanz hat den bisherigen Haushaltsschaden in Phase 1 (Dreipersonenhaushalt vom 1.1.1999 bis 31.7.2002) nach der SAKE-Tabelle 6 (146 Std./Monat) und in Phase 2 (Zweipersonenhaushalt vom 1.8.2002 bis Rechnungstag) nach der SAKE-Tabelle 2 (116 Std./Monat) errechnet. Die Parteien stimmen darin überein, dass der Haushaltsschaden auf der Basis der SAKE-Tabellen abgerechnet wird. 4.1.1. Die Klägerin rügt, dass bei der Tabelle 6 die Stundenzahl für eine vollerwerbstätige Frau eingesetzt werde.