Das Bundesgericht hat in BGE 129 III 135 ff. klargestellt, dass die Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE) eine geeignete Grundlage zur Bestimmung des durchschnittlichen tatsächlichen Aufwandes der schweizerischen Bevölkerung für den Haushalt und zur Festsetzung der in jedem individuellen Fall gewidmeten Zeit unter Berücksichtigung der zeitlichen Dynamik der Haushaltarbeit ist (BGE 129 III 155 = Pra 2003 Nr. 69 S. 360; Urteil des Bundesgerichts 4C.222/2004 vom 14.9.2004 E. 5.1).