Dieses Reglement gelte grundsätzlich für alle, ausser wenn man im Aussendienst tätig sei. Er (der Zeuge) sollte sich, wenn er das Büro verlasse, beim Sekretariat abmelden. Dies gelte für jeden Mitarbeiter. Es sei schwierig zu sagen, ob dies auch für den Kläger gegolten habe. Ob dieser sich an- oder abgemeldet habe, könne er nicht sagen, da das Sekretariat einen Stock höher liege. Der Kläger sei unregelmässig ins Büro gekommen. Was er in der übrigen Zeit gemacht habe, z.B. Aussendienstarbeit, könne er nicht sagen.