Der Zeuge C. gab zu Protokoll, dass er nicht sagen könne, ob die Beklagte es gewünscht habe, dass der Kläger in ihren Geschäftsräumen einen Arbeitsplatz habe. Der Kläger habe dort jederzeit im Büro arbeiten können wie alle anderen Mitarbeiter auch. Der Kläger sei bei der Beklagten erschienen und habe von seinem Arbeitsplatz Gebrauch gemacht. Dieser sei mit den notwendigen Utensilien ausgerüstet gewesen, die allen zur Verfügung gestanden hätten. Persönliche Sachen des Klägers seien nicht dort gewesen. Bei der Beklagten gebe es ein Reglement, zu welchen Zeiten man im Büro sein müsse. Dieses Reglement gelte grundsätzlich für alle, ausser wenn man im Aussendienst tätig sei.