Der Kläger führte in der Klagebegründung aus, die Beklagte habe das Thema Lohn und Mitarbeitervertrag, obwohl von ihm immer wieder darauf angesprochen, nicht mehr diskutiert bzw. diskutieren wollen. Mit Schreiben vom 23. Oktober 2004 bestätigte die Beklagte wohl, dass eine "mögliche Mitarbeit ... ab 1.1.03 in Gesprächen stehe(n)". Ob es sich dabei um einen Verschrieb in der Monatsangabe - so der Kläger - oder in der Jahreszahl - so die Beklagte - handelt, kann dahingestellt bleiben. Denn auch am 20. Februar 2004 waren die "Probleme, Vertrag, Lohnzahlungen, Vorschuss", wie der Kläger selber rapportierte, immer noch offen.