Die Beklagte bestreitet die klägerische Version. Vielmehr habe sie klargemacht, dass die Voraussetzungen für eine entsprechende Diskussion noch nicht gegeben seien. So sei wiederholt auf die ursprüngliche Vereinbarung hingewiesen worden, wonach erst bei Vorliegen von positiven Abklärungsergebnissen ein vertragliches Mandatsverhältnis auf Kommissionsbasis in Frage käme. 3.1. Der Kläger führte in der Klagebegründung aus, die Beklagte habe das Thema Lohn und Mitarbeitervertrag, obwohl von ihm immer wieder darauf angesprochen, nicht mehr diskutiert bzw. diskutieren wollen.