Sie mussten daher ausgebaut und durch geeignete Regenwassereinläufe ersetzt werden. Zwecks gütlicher Erledigung bzw. zur Verhinderung eines Prozesses vereinbarten die Bauherrschaft und alle involvierten Unternehmungen, dass die Schuldfrage durch ein Schiedsgutachten zu klären sei und beauftragten damit einstimmig Z., der den Parteien den folgenden "Schiedsspruch" mitteilte: "Die entstandenen Sanierungskosten von ca. Fr. 35'000.-- sind auf eine fehlerhafte Fachplanung und Fachbauleitung zurückzuführen. Die Verantwortlichkeiten für den Einbau der falschen Pluviaelemente liegen somit beim Ingenieurbüro X. AG."