Der Pachtvertrag vom 12. November 1999 trat am 1. Juli 2000 in Kraft und war erstmals auf den 31. August 2003 kündbar. Für diese erstmalige Kündigung hätte er (der Pachtvertrag) spätestens sechs Monate vorher, d.h. spätestens per 28. Februar 2003, gekündigt werden müssen. Nach dem 31. August 2003 geht es im selben Mechanismus weiter, wobei die Kündigungssperre jeweils ein Jahr beträgt. Indes steht es den Parteien frei, vor Ablauf der Einjahresfrist (am 31. August) auf Ende eines Kalendermonats des nachfolgenden Vertragsjahres, ausgenommen Dezember, zu kündigen; unter Einhaltung einer Frist von mindestens sechs Monaten.