Im Rahmen eines Appellationsverfahrens vor dem Obergericht des Kantons Luzern betreffend Ehescheidung reichte der Beschwerdeführer ein Ausstandsgesuch gegen eine Oberrichterin ein, da sie der Fremdenpolizei eine falsche Auskunft gegeben habe, die dazu gedient habe, der Scheidungsklägerin beim missbräuchlichen Verlängern einer Aufenthaltsbewilligung zu helfen und ihre Ausweisung zu verhindern. Die II. Kammer des Obergerichts wies dieses Ausstandsgesuch ab.