O., N 20 zu Art. 257h OR; Weber/Zihlmann, Basler Komm., 2. Aufl., Basel 1996, N 4 zu Art. 257h OR). 6.1.1. Der Amtsgerichtspräsident hielt dafür, die Beklagten hätten im Zusammenhang mit der am 17. Juli 2002 vom damaligen Vermieter angekündigten Liegenschaftsbesichti-gung berechtigte Anliegen zu deren Durchführung vorgebracht. Sie hätten aufgrund einer früheren Äusserung des Vermieters vom 25. Juni 2001, dass keine Verkaufsverhandlungen geführt und kein Verkaufsentscheid gefällt werde, bevor das Mietverhältnis beendet sei oder mindestens die Beendigung unmittelbar bevorstehe, offensichtlich nicht mit einem baldigen Verkauf der Liegenschaft rechnen müssen.