Ebenso vertritt Felix Rajower (Prozessuale Aspekte der Ausweisung von Mietern, in: AJP 1998 S. 809) die Ansicht, die Verrechnungserklärung habe vor Ablauf der Zahlungsfrist zu erfolgen, um die drohende Kündigung verhindern zu können. Eine verspätete Verrechnungserklärung brauche vom Vermieter nicht mehr akzeptiert zu werden, da mit dem unbenutzten Ablauf der Zahlungsfrist ohne weiteres das Recht zur ausserordentlichen Kündigung entsteht. Dieser Lehrmeinung hat sich das Obergericht bereits in einem früheren (unveröffentlichten) Entscheid vom 31. Mai 2002 (11 01 103) angeschlossen, und sie ergibt sich auch aus dem Gesetz. Nach Art. 257d Abs. 2