97 Abs. 1 OR. Haftung für Haushaltschaden: Werden bei der Bemessung des Haushaltschadens die konkreten Arbeitsaufwendungen geltend gemacht, kann anschliessend nicht auf statistische Werte abgestellt werden, falls diese durch die konkrete Bemessung nicht erreicht werden. ====================================================================== Der Kläger wurde bei einem Autounfall schwer verletzt. Er verlangte von der Beklagten gestützt auf Art. 328 OR eine Genugtuung und den Ersatz seines Haushaltschadens. Im Prozess war u.a. streitig, wie der Haushaltschaden zu bemessen sei.