Daraus geht hervor, dass der Beklag-te durchaus zuerst eine konservative Behandlung der distalen Radiusfraktur anstrebte. Die am 19. Januar 1996 erfolgte radiologische Kontrolle zeigte einen mässigen Repositionsver-lust, weil die dorsale Stauchungszone zu wenig stabil war. Dadurch kam es zu einem deutli-chen Einsinken des Radiusstylloides, weshalb die geschlossene Reposition beschlossen wurde. Auch in der Krankengeschichte ihres damaligen Hausarztes ist vermerkt, dass wegen Dislokation am 23. Januar 1996 ein Fixateur externe erfolge.