Der Beklagte untersuchte die Klä-gerin am 16. Januar 1996, und hielt fest, obwohl eine kleine Trümmerzone mit Einstauchung bestehe und die physiologisch 10 Grad volare Kippung nicht erreicht werde, glaube er, dass wenn die Repositionsstellung gehalten werden könne, ein durchaus gutes Resultat in Aus-sicht stehe. Die Fraktur bedürfe der engen radiologischen Kontrollen und je nach Verlauf eben doch einer Retention mittels Minifixateur externe. Daraus geht hervor, dass der Beklag-te durchaus zuerst eine konservative Behandlung der distalen Radiusfraktur anstrebte.