343 Abs. 2 - 4 OR. Die Reduktion einer Forderung aus Arbeitsvertrag auf unter Fr. 30000.-- im Appellationsverfahren bewirkt weder die Anwendung des Untersuchungsgrundsatzes noch die Kostenlosigkeit des Appellationsverfahrens. ====================================================================== Bei Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis bis zu einem Streitwert von Fr. 30000.-- stellt der Richter den Sachverhalt von Amtes wegen fest und würdigt die Beweise nach freiem Ermessen (Art. 343 Abs. 2 und 4 OR). Der Streitwert richtet sich bei Klageeinreichung nach dem eingeklagten Rechtsbegehren;