ebenso wenig das Beurteilungs- und Fördergespräch (vgl. § 60 Abs. 2 PG). Die Dauer des Arbeitsverhältnisses interessiert vor allem im Zusammenhang mit der Beendigung des Angestelltenverhältnisses (vgl. § 15 aPG; §§ 15 ff. PG). Die Frage nach der Rechtmässigkeit der Kündigung (Kündigungsfrist und Kündigungsgrund) bzw. diejenige der Lohnreduktion ist nicht Grundlage, sondern Folge der Rechtsnatur des zu beurteilenden Arbeitsverhältnisses.