OR: Teilpensum eines Musiklehrers, öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis oder privatrechtliches Arbeitsverhältnis. ====================================================================== E r w ä g u n g e n 1. 1.1. G.D. war seit dem Schuljahr 1990/91 als Musiklehrer an der Musikschule M. tätig. Sein Pensum belief sich auf 10 - 11 Unterrichtslektionen pro Woche. Der Lohn wurde G.D. in den ersten neun Jahren netto ausbezahlt. Ab dem Schuljahr 1999/2000 wurde der Lohn brutto entrichtet und G.D. war selber verantwortlich für die notwendigen Abgaben an die Sozialversicherungen. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag bestand nicht. Daneben unterrichtete G.D. an weiteren Musikschulen, so z.B. in S..