Unterlassungsansprüche können im Befehlsverfahren und in Form vorsorglicher Massnahmen vorläufig vollstreckt werden, wenn die verschiedenen Voraussetzungen erfüllt sind. § 227 ZPO ist nicht lex specialis zu § 226 ZPO. ====================================================================== Mit Vereinbarung vom 23. Juli 2003 hatten die Parteien ein Mietverhältnis über ein Einfamilienhaus auf den 31. Juli 2003 aufgelöst. Der Amtsgerichtspräsident verbot dem Gesuchsgegner in Bestätigung einer dringlichen Anordnung unter Strafandrohung nach Art. 292 StGB, den Zustand der Liegenschaft zu verändern.