Der Nominallohnindex für Männer betrug 1997 104,2 Punkte und im Jahr 2000 107,0 Punkte (Bundesamt für Statistik, Lohnentwicklung 2002, S. 32 Tabelle T1.1.93, Handel/Reparatur/Gastgewerbe), was ein Valideneinkommen im Jahre 2000 von Fr. 51'067.-- ergibt. 6.3.2. Aus dem Schreiben des ehemaligen Arbeitgebers vom 30. September 1998, in welchem dieser die Kündigung vom 28. August 1998 präzisierte, erhellt, dass die Leistung des Klägers dem ausgerichteten Lohn bzw. den als Hilfskoch vorausgesetzten Berufs- und Fachkenntnissen hinterherhinkte. Der Kläger hat wohl, seit er in der Schweiz weilt, stets im Gastgewerbe gearbeitet.