Zum einen spricht Dr. C. in seinem Bericht vom 22. Dezember 1999 eindeutig von einem "gute(n) (Heilungs-)Verlauf", womit die kantonsspitalärztliche Einschätzung vom November 1998 bestätigt wird. Zum andern erlangte der Kläger in einer leidensangepassten Tätigkeit wieder 100 %-ige (physische) Arbeitsfähigkeit. Insoweit sich der Kläger auf schlechte Prognosen beruft, so ist deren Verwirklichung höchst ungewiss. Dr. S. bediente sich bei der Bemerkung, dass es im Laufe der Jahre allenfalls zu einer Lockerung der Implantate kommen könnte, des Konjunktivs. Und deren Haltbarkeit kann sich wegen der steten Forschung und Entwicklung schlagartig erhöhen.