Auch dem Operationsbericht vom 29. April 1998 lässt sich solches nicht entnehmen. Ebenso wenig lässt die Vorstellung in der Sprechstunde des Kantonsspitals vom 2. November 1998 auf einen schwierigen Heilungsverlauf mit erheblichen Komplikationen schliessen. Im Gegenteil, lag nämlich sechs Monate postoperativ ein gutes Ergebnis vor und aus orthopädischer Sicht bestand kein aktiver Behandlungsbedarf mehr. Auf das Einholen einer medizinischen Expertise zwecks Feststellung, dass beim Kläger keine vollständige Unfallheilung eingetreten sei, kann verzichtet werden.