Er habe den Kläger letztmals am 19. November 1998 gesehen. Dieser benötige immer noch etwas Schmerzmittel (Sirdalud). Dass der Kläger über den Herbst 1998 hinaus tatsächlich eine weitere Physiotherapie beanspruchte, ist nicht aktenkundig. Und nach dem 19. November 1998 ist auch die Abgabe von Sirdalud nicht mehr belegt. Der Beklagte macht denn auch geltend, dass allfällige spätere Therapien und Arztbesuche sowie bezogene Medikamente nicht mehr im Unfallereignis begründet seien. Aus OG kläg.Bel. 18 erhellt zwar, dass der Kläger am 13. Dezember 1999, am 25. Januar 2000 sowie wieder am 21. August 2000 Dr. C. aufsuchte. Die Hintergründe dieser Arztbesuche bleiben jedoch im Dunkeln.