Gesagten ("Aussage der ersten Stunde") ist von ca. 15 kg bzw. vom Umstand auszugehen, dass die Last auf den Oberschenkel fiel. Dabei steht - so oder anders - fest, dass dieser Körperteil unverletzt blieb. In der Appellation macht der Kläger zudem (neu) geltend, dass er platt auf dem Betonboden aufgeschlagen sei. Diese Aussage widerspricht - soweit mit platt flach gemeint ist - den früheren Sachverhaltsdarstellungen, in welchen der Kläger durchwegs ausführt, auf die rechte Hüfte gefallen zu sein. Dass der Kläger flach auf dem Boden aufschlug, also auch auf Rücken und Kopf fiel, findet in den medizinischen Akten keinen Halt. Damit ist folgender Sachverhalt anzunehmen: