Primär habe er noch normal arbeiten können. Im Übrigen gab der Kläger an, dass ihm bei flektiertem (= gebeugtem) Hüftgelenk ca. 15 kg Fleisch auf den Oberschenkel gefallen seien (Bericht vom 16.3.1998). Anlässlich der psychiatrischen Begutachtung Ende 2000 hielt der Kläger fest, dass er im November 1997 bei der Arbeit ausgerutscht sei und, weil er etwas Schweres getragen habe, ohne sich abstützen zu können, auf die rechte Seite (Hüfte) gefallen sei. Er habe dann noch zwei bis drei Wochen weiter gearbeitet, unter zunehmenden Schmerzen im rechten Bein gelitten, welche mit der Zeit stärker geworden seien.