Gegenüber dem erstkonsultierten Hausarzt Dr. C. gab der Kläger an, er sei beim Heraustragen eines Harasses aus dem Frigo ausgeglitten und habe versucht, den fallenden Harass aufzufangen. Dr. C. diagnostizierte eine Verstauchung der rechten Hüfte und veranlasste wegen hartnäckiger Schmerzsymptomatik im Dezember 1997 weitere Abklärungen. In einer ärztlichen Bestätigung vom 7. Januar 1998 erwähnt Dr. C. zudem, dass der Kläger einen "Knacks" verspürt habe. Dem Orthopäden Dr. S. gegenüber bezeichnete der Kläger die nach dem Ausrutschereignis - bei der Arbeit in der Küche - beklagten Schmerzen als leicht. Primär habe er noch normal arbeiten können.