Der Beklagte stellte Antrag auf Abweisung der Klage. C. Mit Urteil vom 8. Oktober 2003 verpflichtete das Amtsgericht den Beklagten, dem Kläger Fr. 242'010.20 zu bezahlen. Am 22. Oktober 2003 berichtigte es Ziffer 1 des Rechtsspruchs wie folgt: "Der Beklagte hat dem Kläger Fr. 242'010.20 nebst 5 % Zins seit 15.9.2001 zu bezahlen". D. Sowohl der Kläger als auch der Beklagte appellierten gegen dieses Urteil. Beide hielten an ihren Anträgen fest und schlossen in den jeweiligen Appellationsantworten auf Abweisung der (gegnerischen) Appellation. E. Die Parteien haben auf die Durchführung einer Appellationsverhandlung verzichtet. E r w ä g u n g e n 1. 1.1.