Anforderungen an die Lüftungsanlage eines Mietlokals (Bar/Restaurant) in einem ca. 50-jährigen Gebäude. ====================================================================== Am 19. Januar 2000 schlossen die Parteien einen Mietvertrag über ein "Pub" (Bar/Restaurant), welches einer der beiden Mieter schon zuvor längere Zeit gemietet hatte. Am 28. Juli 2000 gelangten die Mieter an die Schlichtungsbehörde für Miete und Pacht mit dem Begehren, die Vermieterin sei zu verpflichten, im Mietlokal eine Lüftungsanlage einzubauen, die eine einwandfreie Luftqualität garantiere, zumindest aber die vertraglich und gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen erfülle. Eine Einigung kam nicht zustande.