die beiden vorgenannten gegenläufigen Stellungnahmen (viscom und syna) heben sich gegenseitig gleichsam auf, weil sie zumindest den Anschein arbeitspolitischer Färbung erwecken. Auszugehen ist allein von der deutschsprachigen Fassung des GAV ("Im Falle von rechtlichen Auseinandersetzungen gilt die deutschsprachige Fassung des GAV"); allfällige Abweichungen in der französischen und/oder italienischen Fassung wären deshalb von vornherein unbeachtlich. 2.8. Der GAV-Ausdruck "Maschinenführer" qualifiziert die zu führende Maschine nicht; ein klares Indiz für eine Qualifizierung welcher Art auch immer, ist dem GAV nicht zu entnehmen.