75 ZGB voraus, dass der fragliche Beschluss das Gesetz oder die Statuten verletzt. Unter dem Gesetz ist dabei der gesamte das Stockwerkeigentum betreffende Normenkomplex, geschrieben oder ungeschrieben, zu verstehen. Zu diesen ungeschriebenen Regeln gehören z.B. die allgemeinen Prinzipien des Sachenrechts oder der Gleichbehandlungsgrundsatz.