Ausnahmen müssen sachlich begründet sein. ====================================================================== Die Liegenschaft X. ist in fünf Stockwerkeigentumseinheiten aufgeteilt. Bei vier dieser fünf Stockwerkeigentumseinheiten (Stockwerkeigentumseinheiten Nrn. 2 bis 5) handelt es sich um Wohnungen oder Büros bzw. Praxisräume; sie befinden sich im 2. bis 6. Obergeschoss des Gebäudes. Bei der fünften Stockwerkeigentumseinheit (Stockwerkeigentumseinheit Nr. 1) handelt es sich um Geschäftsräumlichkeiten im Erdgeschoss und im 1. Obergeschoss (früher ein Café, heute eine Modeboutique).