Einwendungen sind nur beschränkt zugelassen. ====================================================================== Der Amtsgerichtspräsident bewilligte ein Gesuch um Durchführung einer vorsorglichen Beweisabnahme nach § 228 ZPO zwecks Feststellung des Zustandes einer Baute. Er wies die von der Gesuchsgegnerin erhobenen Einwendungen (fehlende Passivlegitimation und fehlende örtliche Unzuständigkeit) ab. Den dagegen erhobenen Rekurs wies das Obergericht ab.