Das Grundbuchamt sei angewiesen worden, diese Pfandrechte provisorisch einzutragen. Innert der angesetzten Frist habe die Gesuchsgegnerin B beim Friedensrichteramt X sowohl einen Sühneversuch gegen C als auch gegen die Gesuchsteller A verlangt bzw. - um die angesetzte Klagefrist sicher zu wahren - beim Amtsgericht V auch noch die Klage gegen C mit Sitz in V und beim Amtsgericht Z gegen die Gesuchsteller A eingereicht. Am Aussöhnungsversuch vor dem Friedensrichteramt X habe sie sich mit der C über die vor Amtsgericht V hängige Klage geeinigt.