32). 4.5. Zusammenfassend haben die Klägerinnen somit Anspruch auf folgende Entschädigungen: vermehrter Haushaltaufwand Fr. 18'933.75 direkter Betreuungsschaden Fr. 42'012.00 Präsenzzeit Fr. 21'771.90 Kosten des Aufenthalts im Pflegeheim Fr. 7'072.00 Total Fr. 89'789.65 Hinzu kommen unbestritten die Genugtuungssumme von Fr. 5'000.-- sowie die vorprozessualen Anwaltskosten von Fr. 2'149.--, womit sich der gesamte Anspruch auf Fr. 96'938.65 beläuft. Davon sind die Leistungen der Beklagten 2 an die Betreuungskosten abzuziehen, die nach Darstellung der Klägerinnen bis Ende 1998 Fr. 32'085.-- ausmachen.