Diese Kosten wären auch ohne Aufenthalt im Pflegeheim erforderlich gewesen. Es ist den Klägerinnen darin zuzustimmen, dass die sogenannten Ohnehinkosten für die Zeit unmittelbar nach dem Unfall nicht von den Kosten für den Aufenthalt im Pflegeheim abgezogen werden können. Es liegt auf der Hand, dass die Kosten für die Wohnungsmiete und andere Fixkosten in dieser Zeit weiterhin bezahlt werden mussten, konnten doch die entsprechenden Verträge nicht sofort aufgelöst werden.