In Bezug auf das Ausmass der von der Klägerin 2 geleisteten Präsenzzeit gehen die Klägerinnen gemäss SAKE-Tabelle 2 von einem monatlichen Stundenaufwand für eine erwerbstätige Frau in einem 2-Personen-Haushalt von 116 Stunden monatlich bzw. 1'392 Stunden jährlich aus, der unbestritten geblieben ist. In dieser Zeit war die Anwesenheit der Klägerin 2 bereits durch die Notwendigkeit der Haushaltarbeit gegeben (ZR 101 [2002] Nr. 94 S. 291), weshalb diese Zeit nicht zu vergüten ist.