Dies mag u.a. auch erklären, weshalb ihre Aussagen bezüglich konkreter Anstellungsbedingungen vage waren. Insgesamt kann aufgrund der Zeugenaussagen davon ausgegangen werden, dass die Klägerin 2 die geplante Teilzeiterwerbstätigkeit wegen der Betreuung ihrer Mutter nicht aufnehmen konnte. 4.3.3. In Bezug auf das Ausmass der von der Klägerin 2 geleisteten Präsenzzeit gehen die Klägerinnen gemäss SAKE-Tabelle 2 von einem monatlichen Stundenaufwand für eine erwerbstätige Frau in einem 2-Personen-Haushalt von 116 Stunden monatlich bzw. 1'392 Stunden jährlich aus, der unbestritten geblieben ist.