Die Klägerinnen verlangen schliesslich neu eine Entschädigung für Präsenzzeit. Ihre Mutter habe rund um die Uhr beaufsichtigt und betreut werden müssen. G, der zwischenzeitlich verstorben sei, habe der Klägerin 2 Ende 1997, anfangs 1998 eine Anstellung als kaufmännische Angestellte bei einer Versicherung in Zürich vermittelt. Sie hätte während vier Tagen in der Woche gearbeitet. Sie wäre von ihrer Zweitwohnung in Windisch aus nach Zürich gependelt. Wegen der Betreuungspflichten habe sie die Stelle absagen müssen. Gemäss SAKE-Tabelle 2 belaufe sich der monatliche Stundenaufwand für eine erwerbstätige Person in einem 2-Personen-Haushalt auf 116 Stunden monatlich bzw. 1'392 Stunden jährlich.