Dabei gehen sie von einem Durchschnittsaufwand über die ganzen drei Jahre bis zum Tod von Frau X aus, wobei sie einräumen, dass ihre Unselbständigkeit bis zur vollständigen Hilflosigkeit im letzten Jahr vor dem Tod zugenommen hat. Damit ist die Entwicklung eingetreten, wie sie der Experte in seinem Bericht vom 20. November 1998 aufgezeigt hat. Wie erwähnt, ist davon auszugehen, dass Frau X im hier relevanten Zeitraum bis 6. Januar 1999 zumindest bei der Körperpflege und beim Essen noch über eine gewisse Selbständigkeit verfügte.