Der Barfussgang erfolge ganz hilflos, wenn man sie loslasse, bleibe sie stehen und mache keinen Schritt mehr. Unter Mithilfe gelinge es der Patientin schliesslich, auf dem Untersuchungstisch abzuliegen. Die Verwirrtheit sei derart, dass sowohl tagsüber als auch nachts eine dauernde Kontrolle erforderlich sei. Frau X sei in allen Verrichtungen des täglichen Lebens unselbständig geworden und benötige ständige Pflege. Dem Zeugnis des Hausarztes Dr. F vom 12. März 1998 lässt sich entnehmen, dass die Verwirrungszustände, die eine Überwachung der Patientin sowohl am Tag wie in der Nacht nötig machten, schon bald nach dem Unfall auftraten.