Anschliessend müssten ihr die Kleider gerichtet werden, da sie sonst die falschen Kleider anziehe oder am Schluss den Morgenrock über die bereits angezogenen Kleider anziehe. Das Essen könne sie selbständig einnehmen. Auch das Wasserlösen und der Stuhlgang seien selbständig möglich. Gelegentlich gehe sie selber auch etwas in den Garten, auf die Strasse gehe sie aber nur noch in Begleitung ihrer Tochter. Sie sei vollständig auf Hilfe angewiesen. Dr. E stellte anlässlich der Untersuchung im November 1998 bei Frau X eine vollständige Desorientierung sowohl in örtlicher, zeitlicher und persönlichkeitsbezogener Hinsicht fest. Einfache Fragen nach dem Wochentag etc. könne sie nicht beantworten.