O., N 9 zu Art. 418u OR). Analog verhält es sich in Bezug auf die Einwendungen, die die Beklagte in ihrer Appellationsbegründung vom 23. September 2002 in Bezug auf die Höhe der von der Vorin-stanz gutgeheissenen Forderung macht. I. Kammer, 27. Mai 2003 (11 02 93) |