Es ist ausserdem keineswegs sicher, ob die zum Zeitpunkt der Beendigung des Ver-tragsverhältnisses zwischen den Parteien noch verbliebenen fünf Kunden auch weitere ins Gewicht fallende Umsätze erwarten lassen. So ist der von der Klägerin aufgelegten Umsatz-statistik zu entnehmen, dass drei der restlichen fünf Kunden im Laufe der Zeit von Jahr zu Jahr kontinuierlich abnehmende Umsätze getätigt haben. Diese ständig zurückgehenden Umsätze erreichten im Jahre 1998 Grössen, die im Verhältnis zu den in den vorausgegan-genen Jahren erzielten Umsätzen geringfügig sind.