O., N 6 zu Art. 418u OR). Wird zudem berücksichtigt, dass bei einer im Verlaufe der Zeit regelmäs-sig zu-rückgegangenen Zahl von Kunden nicht von einer wesentlichen Erweiterung des Kunden-kreises gesprochen werden kann, genügen die für das Jahr 1998 noch nachgewiesenen Umsätze mit fünf Kunden der entsprechenden Voraussetzung von Art. 418u Abs. 1 OR nicht. Vorausgesetzt ist in diesem Zusammenhang vielmehr, dass sich aufgrund der Tätigkeit des Agenten die Zahl der Kunden oder zumindest ihr Abnahmepotential vergrössert hat (Bühler, a.a.O., N 27 f. zu Art. 418u OR; Wettenschwiler, a.a.O., N 5 f. zu Art. 418u OR). 5.3. Ein erheblicher Vorteil für den Auftraggeber im Sinne von Art.